Praxis für Physiotherapie & Seminare in Osteopathie

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Patienten und der Praxis für Physiotherapie & Seminare in Osteopathie Florian Hüttner.

1. Allgemeine Bestimmungen

Im Einzelnen werden die Geschäftsbeziehungen im Behandlungsvertrag (nach § 630 a ff BGB in Verbindung mit § 611 ff BGB) geregelt, der dann zustande kommt, wenn der Patient diesen beim ersten Termin unterschrieben hat oder in anderer Weise das Angebot der Praxis, ihre Dienstleistung, formlos angenommen hat. Es handelt sich hierbei um Auszüge aus vorgenanntem Behandlungsvertrag.

Abweichende AGB anderer Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung als anerkannt. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

2. Erstattung durch Krankenversicherung

a. Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teil-Erstattung des Honorars durch die bezeichnete Versicherung hat, so berührt dies die Honoraransprüche gegenüber der Praxis nicht. Die Praxis hat für ihre Dienste Anspruch auf das Honorar auch dann, wenn die bezeichnete Versicherung oder sonstige Dritte nicht oder nicht in voller Höhe leisten. Die Praxis führt eine Direktabrechnung mit der bezeichneten Versicherung nicht durch und stundet auch Honorare oder Honoraranteile nicht im Hinblick auf eine mögliche Erstattung. Lehnt die bezeichnete Versicherung die Erstattung ganz oder teilweise ab, so ist das Honorar dennoch zu bezahlen.

b. Viele Krankenkassen und private Versicherungen bezuschussen oder erstatten Behandlungen. Es obliegt dem Patienten, sich hier vorab über die Erstattungspraxis seiner Versicherung Erkundigungen einzuholen, die jeweils anwendbaren allgemeinen Versicherungsbedingungen oder Satzungsregelungen der gesetzlichen Krankenkasse zu erfragen.

c. Heilpraktikerleistungen auf dem Fachgebiet der Physiotherapie beschränken sich nach Inhalt und Höhe ausdrücklich nicht nur auf diejenigen, die von der bezeichneten Krankenkasse erstattet werden, sondern werden allein auf der Basis diagnostischer und therapeutischer Fachentscheidungen erbracht.

3. Mitwirken des Patienten - Stornoklausel

a. Die Praxis ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis als nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Maßnahmen der Therapiesicherung nach dem Behandlungstermin nicht durchführt, Beratungsinhalte ablehnt, und es sich herausstellt, dass er schuldhaft Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt hat oder durch seine Lebensführung Therapiemaßnahmen bewusst vereitelt.

b. Termine, die ein Patient nicht wahrnehmen kann, sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Behandlungstermin abzusagen. Termine, die nicht fristgerecht abgesagt werden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, da eine Vergabe von Wartelistenplätzen kurzfristig nicht möglich ist.

4. Honorar

a. Das Honorar ist angelehnt an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Eine Preisliste kann hier  angefordert werden.

b. Der Patient erhält nach Abschluss einer Behandlungsphase eine Rechnung mit den entsprechenden Leistungsziffern.

c. Nach Rechnungsstellung wird das Honorar gemäß den Angaben auf der Rechnung ohne Abzug fällig.

5. Haftungsausschluss für eingebrachte Sachen und Körperschäden

a. Für Körperschäden und Verletzungen an Leib und Leben des Patienten haftet die Praxis gemäß den gesetzlichen Vorschriften und unterhält hierfür eine angemessene Haftpflichtversicherung.

b. Für Schäden an eingebrachten Sachen haftet die Praxis nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei einfacher Fahrlässigkeit hingegen nicht.

6. Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung, Preise

Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Preise werden dem Kunden schriftlich per Aushang in der Praxis mitgeteilt. Auf Verlangen werden die AGB dem Kunden ausgehändigt. Die Änderungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilungen schriftlich widerspricht.

7. Salvatorische Klausel - Gerichtsstand

a. Gerichtsstand ist Regensburg. Dies ist gleichzeitig der Erfüllungsort.

b. Sollten einzelne Bestimmungen des vorgenannten Behandlungsvertrags ungültig sein oder werden, wird damit die Wirkung des Behandlungsvertrags insgesamt nicht tangiert, die ungültige Vertragsklausel ist durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem ursprünglichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

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