Direktzugang als Heilpraktikerleistung
Die Behandlung kann ohne vorherige Konsultation eines Arztes und somit ohne ärztliche Verordnung erfolgen. Hierzu ist allerdings pro Behandlungsfall (Behandlungsserie) eine ausführliche ca. 30-minütige Befunderhebung (inkl. Anamnesegespräch und Therapieplanung) zwingend notwendig.
Ihre Vorteile des direkten Weges zum Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikerzulassung:
- kein Umweg über den Arzt spart lange Wartezeiten und minimiert den Verwaltungsaufwand
- qualitätsbewusste Untersuchung und Diagnostik sowie Erstellung eines ganzheitlichen Therapiekonzeptes ohne Zeitdruck
- freie Gestaltung von Dauer, Frequenz und Häufigkeit durch eine individuell angepasste Behandlung für das bestmögliche Ergebnis
"Heilpraktiker-Sprechstunde"
Um Ihnen noch schneller und unkomplizierter einen Termin zu ermöglichen, haben wir zusätzlich spezielle Zeitfenster innerhalb unserer Öffnungszeiten für Sie reserviert:
Montag: | 11.30 - 14.00 Uhr |
Dienstag: | 13.00 - 14.30 Uhr |
Mittwoch: | 10.00 - 13.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 11.30 Uhr |
+++ Bitte beachten Sie, dass Termine auch nur nach vorheriger Vereinbarung stattfinden können +++
Kostenerstattung
Das Honorar des Heilpraktikers für Physiotherapie unterliegt der freien Vereinbarung und ist unabhängig von der Erstattung.
Private Kranken- und Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang.
Ebenso erhalten Behördenbedienstete und Beamte oftmals (auch nicht in jedem Fall) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und Verordnungen.
Teilweise finden sich auch Heilpraktikerleistungen in den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenkassen. Hier liegen die Einschränkungen meist in der Häufigkeit pro Jahr und maximalen Kosten je Behandlung.
+++ Informieren Sie sich daher bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse und/oder Beihilfestelle, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. +++
Anmerkung:
Die Preisgestaltung ist angelehnt an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und wird bei Rechnungsstellung mit den entsprechenden Leistungsziffern ausgezeichnet.
Für eine Übersicht der Preise senden Sie bitte hier eine Anfrage.
Die Feststellung der Notwendigkeit der Behandlung erfolgt gemäß der aktuellen Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme in ihrer 10. Revision (ICD-10) und dient der Transparenz des Behandlungsvorgangs zur besseren Erstattungsfähigkeit durch Ihre Versicherung.